Die hessische Landesregierung will es einfach nicht verstehen und betreibt weiterhin Schikane gegenüber Clubs und ihren Besucher*innen


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21. Juli 2021

Während in Kellern, privaten Innenräumen, Waldstücken und in Parkanlagen Raves und Partys veranstaltet werden, verschließt die hessische Landesregierung weiterhin ihre Augen und verhindert mit der neuen Coronavirus-Schutzverordnung, dass Clubs sichere Veranstaltungen anbieten können. Selbst im Freien gilt nach wie vor eine absolut wissenschaftsfremde Beschränkung von 1 Person auf 5qm bei maximaler Begrenzung auf 250 Personen. So wird de facto ein Betrieb unterbunden.

Bei Sportveranstaltungen können 25.000 Personen zusammen kommen, bei anderen Veranstaltungen bis zu 1.500, sogar tanzend. Die skandalöse Botschaft der hessischen Landesregierung lautet: Es darf weiterhin überall getanzt werden, nur nicht in Clubs. In der neuen Coronavirus-Schutzverordnung werden nur Kulturformen und Aktivitäten gestattet, die in die Wahrnehmung der Politik fallen und von ihren Wähler*innen gefordert werden. Dabei sollte unsere Landesregierung alle Menschen in ihrer politischen Verantwortung berücksichtigen.

In letzter Zeit ist der Umgang mit jungen Menschen in der Pandemie in den Mittelpunkt gerückt. Die hessische Landesregierung sendet hier ein klares Signal von Geringschätzung gegenüber den Bedürfnissen von jungen Menschen und lässt diese weiterhin unbeachtet im unkontrollierten Raum. Auch für die Clubs ist die Erniedrigung und Ungleichbehandlung gegenüber anderen Branchen nicht nachvollziehbar. Obwohl die Clubs im Austausch mit der Politik ihren Betrieb erklären, versuchen die Realität zu vermitteln und weiterhin darauf drängen, dass mit einem sicheren Kulturangebot die Pandemiebewältigung unterstützt wird, ist diese nicht in der Lage eine realitätsnahe Verordnung zu verfassen. Warum die hessische Landesregierung illegale Partys und unkontrollierte Infektionsketten bevorzugt und als sinnvolle Strategie im Umgang mit dem Coronavirus bewertet, bleibt unerklärlich. Es gilt endlich den Clubbetrieb mit den weiteren Veranstaltungsbetrieben gleichzustellen und die Verordnungen so zu gestalten, dass ein attraktiver und wirtschaftlicher Clubbetrieb möglich ist, um den Menschen ein Angebot machen zu können.