Positionspapier zum Infektionsschutzgesetz


NEWS | 5. September 2022
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Die hessische Club- und Kulturszene sieht den Auswirkungen des angepassten Infektionsschutzgesetzes sorgenvoll entgegen. Besonders die in §28 des Infektionsschutzgesetzes geplanten Schutzmaßnahmen werden massive Einschränkungen für den Kulturbetrieb zur Folge haben.

Eine weitere Verordnungslage in Hessen, die den Betrieb so einschränkt, dass dieser nicht mehr durchführbar ist, werden viele Akteure der Branche nicht überleben.

  • In den Herbst- und Wintermonate erwirtschaften Clubs alle Einnahmen, die  sie zum überleben brauchen
  • Kulturbetriebe haben wenig bis keine Rücklagen um selbstständig finanzielle Lücken überbrücken zu können

Wir fordern die Landesregierung auf zu erkennen, wie kritisch sich Eingriffe auf die Branche auswirken und nur Maßnahmen gegen die Pandemie umzusetzen, die geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sind. Weiterhin fordern wir eine realistische Einschätzung der tatsächlichen Auswirkungen der Kultur auf das Pandemiegeschehen. Welchen Einfluss hat die Schließung eines kleinen Clubs oder einer Bar, wenn zum einen große Bewegungen und Begegnungen im Alltag stattfinden, Tourismus fortgeführt wird und Ansteckungen bei Privatpartys geschehen?

Auch wenn Schließungen in der Eskalationsstufe weit oben eingeordnet sind, die Maskenpflicht in Innenräumen ist für den Clubbetrieb gleichbedeutend mit einer Schließung. Selbst mit den Ausnahmen geimpft, genesen und getestet werden große Hürden entstehen. Die Überwachung der Einhaltung und die notwendigen organisatorischen Maßnahmen bedeuten eine große Mehrbelastung. Auch der abschreckende Charakter der Regelung auf die Besucher*innen wird das ohnehin notleidende Gewerbe nicht einfach verkraften können. Keine andere Branche ist in vergleichbarer Weise auf die Zusammenkunft von Menschen angewiesen und ist somit besonders hart von den pandemiebedingten Maßnahmen betroffen. Daher müssen mit staatlichen finanziellen Hilfen für die Kultur die Existenz von Kulturschaffenden gesichert werden.

Wir fordern die Fortführung von bisherigen Hilfspaketen und die Prüfung von weiteren Maßnahmen zur Existenzsicherung der Clubs und dem Erhalt des Personals. Hilfsmaßnahmen dürfen erst beendet werden, wenn die Pandemie und ihre Auswirkungen beendet ist.

Infektionsschutz ist ein großes Anliegen der Kulturszene, wir tragen Verantwortung für unsere Gäste, das Personal und die Gesellschaft. Dennoch, nach zwei Jahren Pandemie verlangen wir eine Vereinbarkeit von Gesundheitsschutz und dem Erhalt von Betrieben.

Wir fordern daher die Landesregierung auf anzuerkennen:

  • Pandemiebedingte Einschränkungen treffen die Branche besonders hart, gerade in den umsatzstarken Herbst- & Wintermonaten
  • Kultur leistet einen wichtigen demokratischen Beitrag und darf nicht Opfer einer Symbolpolitik werden
  • Viele Existenzen und Arbeitsplätze sind vom Kulturbetrieb abhängig      

Für den Verordnungszeitraum muss:

  • eine ausreichende Testkapazität gesichert sein
  • Tests müssen kostenfrei zur Verfügung stehen

Unsere zentralen Forderungen an die Landesregierung:

  • Keine pauschale Maskenpflicht, dies ist gleichbedeutend einer Schließung
  • Die Kontrolle von 3G erfordert organisatorische Maßnahmen und schreckt Gäste ab, die ausfallenden Einnahmen müssen durch Programme kompensiert werden
  • Sofern weitere Eskalationsstufen im Pandemieverlauf notwendig sind, die zu erheblichen Einschränkungen im Betrieb (Kapazitätsbeschränkungen, Sperrstunden) führen oder Schließungen zur Folge haben, sind Hilfsprogramme alternativlos
  • Die Pandemie wird länger einen Schatten auf die Branche werfen, weitere Programme zum Erhalt von Musikspielstätten müssen veranlasst werden