Hessische Landesregierung betreibt Etikettenschwindel – Clubs und Diskotheken können nicht öffnen!


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19. August 2021

Bei der Vorstellung der ab dem 19.08.2021 geltenden neuen Corona-Regeln trat
Wirtschaftsminister Al Wazir vor die Presse und verkündete sinngemäß, Clubs und
Diskotheken würde es durch weitere Öffnungsschritte ermöglicht, nun auch in den
Innenbereichen Veranstaltungen durchzuführen. In der Realität folgen darauf jedoch
weitere Bestimmungen, die erneut nur für Clubs und Diskotheken gelten, und welche die
sogenannten „Öffnungsschritte“ in der Praxis unmöglich machen.

Denn obwohl der Einlass nur für Geimpfte, Genese oder mit einem negativen PCR-Test
möglich ist, schreibt die Verordnung in den Innenbereichen eine Maskenpflicht vor und
begrenzt die Zugangskapazitäten auf eine Person pro 5 m². Niemand, nicht einmal Al Wazir
kann der absurden Vorstellung unterliegen, dass unter diesen Bedingungen
Clubveranstaltungen durchführbar sind. Daher betreibt die Landesregierung an dieser
Stelle Etikettenschwindel, indem sie „Öffnungen“ suggeriert, aber mit Gängelungen den
Betrieb unterbindet. Wieder einmal sind nur Clubs und Diskotheken von diesen
Maßnahmen betroffen, Veranstaltungen dort sind politisch nicht gewollt.

Leider fällt diesem Unwillen auch ein großer Bevölkerungsanteil zum Opfer, der sich mittels
einer Impfung immunisiert hat, und der in den Landesverordnungen keine Berücksichtigung
findet. Es gibt für Genehmigungsbehörden und Clubbetreiber:innen keinerlei
Handlungsspielraum, zum Beispiel Veranstaltungen mit Konzepten für Geimpfte und
Genese durchzuführen.

Leider fällt diesem Unwillen auch ein großer Bevölkerungsanteil zum Opfer, der sich mittels
einer Impfung immunisiert hat, und der in den Landesverordnungen keine Berücksichtigung
findet. Es gibt für Genehmigungsbehörden und Clubbetreiber:innen keinerlei
Handlungsspielraum, zum Beispiel Veranstaltungen mit Konzepten für Geimpfte und
Genese durchzuführen.

Dabei gibt es durchaus Beispiele für Verordnungen, die den aktuellen Entwicklungen
Rechnung tragen. In Baden-Württemberg beispielweise kann unter Vollauslastung und
ohne Abstand wieder Clubkultur angeboten werden. Für Geimpfte und Genese ist der
Clubbesuch jederzeit möglich, Ungeimpfte müssen einen negativen PCR-Test vorweisen.
Baden-Württemberg macht damit vor, wie Freiheitsrechte und Pandemieschutz vereint
werden können. Auch der Ansatz durch eine positive Kommunikation im Umfeld von
Clubveranstaltungen die Impfbereitschaft bei jüngeren Menschen zu erhöhen ist
begrüßenswert. Warum sich die hessische Landesregierung nicht für die Vorgänge in
einem Bundesland interessiert, in dem die gleichen Parteien regieren, ist unerklärbar.

Die aktuelle Ausgestaltung der hessischen Coronavirus-Schutzverordnung ist für die Clubs
und Diskotheken in Hessen nicht hinnehmbar und wird einer juristisch Prüfung standhalten
müssen.


„Unser ganzer Betrieb ist auf die gültige Gaststättenbauverordnung nach § 23 Abs. 1
ausgelegt – das sind 0,5 Personen pro Quadratmeter. Mit der jetzigen Regelung, eine
Person auf 5 m² können wir Veranstaltungen niemals wirtschaftlich umsetzen. Das ist
schlicht unmöglich. Als Beispiel: Bei 300 Quadratmeter Veranstaltungsfläche können wir mit
bis zu 600 Gästen rechnen. Wie soll denn der Betrieb mit nur 60 Personen laufen, die dann
auch noch mit Maske tanzen müssen? Die Politik muss dringend mit uns sprechen, damit
wir diesen Unsinn klären können
“, fordert Matthias Morgenstern, Betreiber des Tanzhaus
West in Frankfurt und Vorsitzender von Clubs am Main.