Meilenstein: Bundestag fordert Bundesregierung auf, Musikclubs als Anlagen kultureller Zwecke einzustufen


Beitrag
Image
10. Mai 2021

Club-historische Begebenheit im Bundestag: Ein Entschließungsantrag für die Beschlussempfehlung des Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen für das Baulandmobilisierungsgesetz von CDU/CSU und SPD fordert, dass die Bundesregierung die Baunutzungsverordnung dahingehend anpasst, dass Clubs und Livespielstätten mit nachweisbarem kulturellen Bezug nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als Anlagen für kulturelle Zwecke definiert werden.

Die Belange von Clubkultur und Musikclubs fanden bis dato im Baurecht in der Bundespolitik selten umfassend eine Berücksichtigung, obwohl sie sich in den vergangenen Jahrzehnten zu einem wichtigen Bestandteil der kulturellen Vielfalt in Deutschland entwickelt haben. Diese „Nicht-Anerkennung“ als schützenswerte und förderungswürdige Kultur führt zu Herabstufungen der Clubkultur in vielen Bereichen der Rechtsprechung, Politik und Verwaltung von Bundes- auf Landes- und Kommunalebene. So auch im Feld der Stadtentwicklung. Dort gelten Musikclubs in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bis dato als Vergnügungsstätten. Durch diese Kategorisierung sind Musikclubs nur in wenigen städtebaulichen Gebieten zulässig und werden als nicht besonders schützenswert vor der Verdrängung durch bspw. Investoren und herannahender Bebauung angesehen.

Dabei ist insbesondere die Entwicklung und der Schutz von Kulturräumen vor Verdrängung eines der wichtigsten Themen in Städten, die sich im 21. Jahrhundert immer mehr verdichten und nun einer noch dringlicheren Post-Corona Zukunft stellen müssen.